Wichtige Hinweise
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat). Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahres (halber Beitrag im ersten Jahr). Der Eintritt ist jederzeit möglich. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft auch erst im Folgejahr beginnen (mit allen Rechten und Pflichten). Bei Eintritt ab 25. November wird angenommen, dass die beantragte Mitgliedschaft für das Folgejahr angestrebt wird. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel. Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft, es erfolgt keine separate Mitteilung. Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Bergwacht, Schwerbehindert usw.) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 30. November bei der Sektion Fürth eingehen.